Der CDU-Parteichefin und Bundeskanzlerin Angela
Merkel drohen nach der Abwahl von David McAllister (CDU) in Niedersachsen und
dem dadurch bedingten Verlust der Schwarz-Gelben Mehrheit im Bundesrat neue
schlechte Nachrichten. Denn heute kommen an der Universität Düsseldorf die 15
Mitglieder des Rates der Philosophischen Fakultät zusammen, um zu entscheiden,
ob der Bundesbildungsministerin Prof. Dr. Annette Schavan (CDU) der Doktortitel
aberkannt werden soll. Sie soll bei ihrer Doktorarbeit getäuscht haben.
Dass dieser Vorwurf ausgerechnet die
oberste Chefin der Hochschulen in Deutschland trifft, verleiht dieser jüngsten
Plagiatsaffäre eine besondere Brisanz. Sollte ihr der Doktortitel (Promotion) heute
aberkannt oder ein Verfahren zur Aberkennung eingeleitet werden, wäre sie als
Bundesbildungsministerin kaum mehr tragbar. Die Signalwirkung für die gut 2,5 Millionen
Studierenden und Zehntausende Doktoranden wäre verheerend.
Die Bundesbildungsministerin und enge Vertraute
von Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte ihren Doktortitel an der Universität
Düsseldorf im Jahre 1980 erworben. Grundlage dafür war ihre 326 Seiten
umfassende Doktorarbeit (Dissertation) mit dem Titel „Person und Gewissen –
Studien zu Voraussetzungen, Notwendigkeit und Erforder-nissen heutiger Gewissensbildung".
Sie wurde damals mit „magna cum laude“ (mit großem Lob bzw. sehr gut) bewertet,
was nach „summa cum laude“ (mit höchstem Lob) die zweitbeste Note für eine
Dissertation ist. Zu dieser übereinstimmenden Beurteilung kamen Schavans Doktorvater,
der Erziehungswissenschaftler Prof. Dr. Gerhard Wehle und der Zweitgutachter
Prof. Dr. Werner Heldmann. (1)
Ein anonymer Blogger hatte den Stein ins
Rollen gebracht. Auf seiner Internetseite „Schavanplag“ dokumentiert er
akribisch die auf insgesamt 97 der 326 Seiten umfassenden Dissertation von
Annette Schavan gefundenen Textstellen, die er für Plagiate hält, also für
unrechtmäßige Aneignungen geistigen Eigentums anderer. (2) Anders ausgedrückt,
Annette Schavan hat – so sein Vorwurf – nicht einfach nur ungeschickt oder
schludrig gearbeitet und gelegentlich Fehler gemacht, sondern in signifikantem
Umfang in ihrer Doktorarbeit nicht angegeben, wann etwas, das sie geschrieben
hat, nicht von ihr stammt. (3)
Der Vorsitzende des Promotionsausschusses
der für den Fall Schavan zuständigen Philosophischen Fakultät der Universität
Düsseldorf, Prof. Dr. Stefan Rohrbacher, hatte wegen dieser Vorwürfe die Arbeit
von Schavan auf der Grundlage der Originaltexte detailliert überprüft und ein
75 Seiten umfassendes Gutachten erstellt, in dem er Textstellen auf insgesamt 60
Seiten moniert. Das Fazit des Gutachtens lautet: "Eine leitende Täuschungsabsicht ist nicht nur angesichts der
allgemeinen Muster des Gesamtbildes, sondern auch aufgrund der spezifischen
Merkmale einer signifikanten Mehrzahl von Befundstellen zu konstatieren."
(4) Auf der Grundlage dieses Gutachtens hat sich der Promotionsausschuss in
seiner Sitzung am 12. Dezember mit dem Fall befasst und – laut Presseberichten – einstimmig
die Einleitung eines Verfahrens zur Aberkennung des Doktortitels empfohlen. (5)
Zwischenzeitlich hat der Promotionsausschuss
seinen Vorwurf zwar insofern abgeschwächt, als er Frau Schavan keine Täuschungsabsicht
mehr unterstellt. Allerdings, so heißt es jetzt, habe sie in Kauf genommen,
gegen gängige Regeln des wissenschaftlichen Arbeitens zu verstoßen und deswegen
ist der Ausschuss bei seiner Empfehlung geblieben, ein Aberkennungsverfahren
einzuleiten. (6)
Darüber muss heute der Fakultätsrat der
Philosophen an der Universität entscheiden.
Es geht also um die Frage der Anwendung
der Regeln wissenschaftlichen Arbeitens, Regeln, die selbstver-ständlich auch schon
lange vor dem Internet existierten und an die sich jeder, der an Hochschulen
eine Prüfung ablegt, ob als Studierender oder Doktorand, halten muss. Diese
Regeln sind von fachlichen und inhaltlichen Aspekten unabhängig.
Was es mit dem wissenschaftlichen Arbeiten
auf sich hat und was ein Doktorand in seiner Dissertation zu leisten hat, sei, weil
das nicht jeder wissen wird, hier einmal exemplarisch anhand der Ratgeber-Publikation
„Wissen-schaftliches Arbeiten“ von Manuel R. Theisen aus den 80er Jahren (der
Zeit vor dem Internet) kurz dargelegt.
„Die Doktorarbeit sollte eine thematisch geschlossene, eigenständige und in ihren wesentlichen Teilen ursprüngliche Auseinandersetzung mit einer vom betreuenden Fachvertreter (Doktorvater) in Abstimmung mit dem Kandidaten erstellten Thema darstellen. … Die erforderliche methodische Fundierung der Ausführungen, der Einbezug aller bedeutenden themenspezifischen Literatur sowie deren kritische Diskussion und eigenständige Weiterentwicklung gewähren jedem Forscher auf gleichem oder ähnlichem Gebiet eine wichtige Quelle und Fundgrube für die eigene Arbeit.“ (Theisen (1986),S. 11)
Bei Dissertationen, die in der Regel ein
eng abgegrenztes, sehr spezielles Thema in die Tiefe gehend behandeln, kommt es
entscheidend darauf an, alle für dieses Thema relevanten, das heißt wichtigen
wissenschaftlichen Beiträge in der Literatur zusammenzutragen und auszuwerten. Als
es noch kein Internet und keine PC gab, hat man mit Texten ausschließlich in
der Papierform gearbeitet und sich die notwendige Übersicht und
Systemati-sierung mit Hilfe der Anlage einer Kartei verschafft, in der man nach
Verfasser und Werken geordnet die für wesentlich erachteten Aussagen
verzeichnete. So wird auch Annette Schavan Ende der 70er Jahre gearbeitet haben.
Aussagen in einer Dissertation sind entweder
durch entsprechende Belege zu untermauern. Man muss also angeben, woher man
diese hat, also z.B. durch Angabe einer Literaturquelle. Dann handelt es sich
erkennbar um eine Leistung anderer. Oder sie müssen sich aus dem zuvor Geschriebenen
schlüssig ableiten bzw. folgern lassen, was eine eigene Leistung darstellt.
Theisen schreibt dazu erklärend in seinem
Ratgeber in der Ausgabe von 1986 zur Material- bzw. Literaturbe-schaffung als
Grundlage für wissenschaftliche Ausarbeitungen Folgendes:
„Schließt man den „Genie-Fall“ aber aus, so handelt es sich gerade bei wissenschaftlichen Arbeiten um Produkte, die regelmäßig auf der Grundlage von zahlreichen (kritischen) Verwertungs-prozessen nicht ausschließlich eigener, originärer Gedanken entstanden ist;“ (Theisen (1986), S. 73)
Es kommt also gerade auch in einer
Dissertation darauf an, exakt zu kennzeichnen, was darin eigene Leistung und
was die wissenschaftliche Leistung anderer ist. Theisen stellt das in seinem Ratgeber mit einem
passenden Zitat von W. Wittmann heraus:
„Es sind ahnungslose, naive Plagiatoren, die meinen, wissenschaftliche Erstlingsarbeiten könnten überhaupt nur entstehen, indem man mal wörtlich, mal weniger wörtlich aus klugen Büchern abschreibe. Sicher, man nimmt seine Informationen, wo man sie findet, man muß nur sagen, wo man sie gefunden hat, und – beinahe noch wichtiger – seinen Stil so einrichten, daß der Leser stets weiß, wann man aus fremden Quellen berichtet und wann man Eigenes vorträgt.“ (W. Wittmann, Betriebswirtschaftslehre, 1982, S. 385, zitiert nach Theisen (1986), S.119)
Dieses Zitat verdeutlicht sehr gut, worum
es bei der heutigen Entscheidung des Fakultätsrats der Philoso-phischen Fakultät
im Falle der Dissertation von Annette Schavan geht und was sie – sehr wahrscheinlich
– falsch gemacht hat.
Wer die Regeln des wissenschaftlichen
Arbeitens nicht erlernt und befolgt, wird im Studium an den Prüfern regelmäßig scheitern.
Sie zu beherrschen und zu befolgen, ist jedoch eine unausgesprochene
Voraussetzung für jeden, der promovieren will. Frau Schavan hätte dies also
beherrschen müssen.
Professoren sind zudem regelmäßig Experten
in dem von ihnen vertretenen Fach. Das heißt, sie kennen die Literatur und alle
maßgeblichen Arbeiten in ihrem Fachgebiet bestens. Gerade deswegen erkennen sie
in zur Prüfung vorgelegten Arbeiten von Studierenden und Doktoranden Aussagen anderer
Experten meist selbst dann, wenn Quellenhinweise fehlen.
Im Zeitalter des Internets ist dies für
sie freilich viel schwieriger geworden. Als Annette Schavan ihre Doktorarbeit
verfasste, gab es diese Probleme aber noch nicht. Insofern geraten in ihrem
Plagiats-Verdachtsfall auch ihre damaligen Prüfer in den Blickpunkt, weil sich
angesichts des nun festgestellten Ausmaßes plagiierter Textstellen die Frage
stellt, warum ihnen dies damals nicht aufgefallen ist.
Seit Karl-Theodor zu Guttenberg als
Bundeswirtschaftsminister zurücktreten musste, weil ihm nachgewiesen werden konnte,
dass er entgegen seiner Behauptung bei seiner Doktorarbeit bzw. Dissertation ganze
Passagen woanders abgeschrieben hatte, ohne dies durch Hinweise auf die Quellen
zu kennzeichnen, hat eine Reihe von namhaften Politikern ihren Doktortitel aus
ähnlichen Gründen abgeben müssen, unter anderem Silvana Koch-Mehrin und Jorgo
Chatzimarkakis von der FDP sowie der Fraktionsvorsitzende der CDU im Berliner
Abgeordnetenhaus, Florian Graf, aber etwa auch die FDP-Beraterin Prof. Dr. Margarita
Mathiopoulos, die damit auch ihre Honorarprofessuren verlor. Das hat teils
schwer wiegende berufliche Konsequenzen. Was in der öffentlichen Debatte immer
noch viel zu wenig thematisiert wird, ist, dass die Prüfer ebenfalls eine
Verantwortung für diese Plagiatsfälle haben. Dies deutet – angesichts der Zahl
solcher Fälle – darauf hin, dass die Verfahren zur Vergabe von Promotionen leistungsgerechte
Beurteilungen offensichtlich nicht ausreichend sicherstellen können.
Der Fall Annette Schavan ist unter dem
Strich sicher nicht mit dem Fall von Karl-Theodor zu Guttenberg zu vergleichen.
Ob jedoch die Regeln wissenschaftlichen Arbeitens in signifikantem Maße bewusst,
das heißt in Täuschungsabsicht missachtet wurden oder aus Nachlässigkeit, kann und
darf bei der Bewertung von Prüfungs-arbeiten an Hochschulen keine Rolle spielen.
Für alle Studierenden und Doktoranden müssen die Regeln wissen-schaftlichen
Arbeitens gelten.
Die Öffentlichkeit kann hier sehr wohl
differenzieren und sollte dies auch tun. Eine Bundesbildungsministerin braucht
keinen Doktortitel, um eine gute Ministerin zu sein. Aber eine
Bundesbildungsministerin, die im Nachhinein die Regeln des wissenschaftlichen
Arbeitens für sich nicht akzeptieren will, wäre am Ende genauso wenig tragbar
wie ein Minister, der von vornherein wusste, dass er dagegen verstößt. Das wäre dann auch für die Bundeskanzlerin eine bittere Pille.
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